Betreuung und Entlastung
Informationen
Jeder pflegende Angehörige benötigt auch mal eine Auszeit oder hat dringende Termine. Dann ist es trotzdem ganz wichtig, dass der zu Pflegende sicher versorgt ist. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass wir Ihnen Angebote zur Unterstützung im Alltag gewähren können.
- die Übernahme von Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung
- eine sinnvolle Beschäftigung, welche die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen stärkt oder stabilisiert
- Mobilisation und Begleitung zu (Arzt-)Terminen
- Erbringung von Dienstleistungen, wie Haushaltshilfe, Einkäufe erledigen, Hausflurputzen,…
- Oder andere geeignete Maßnahmen, sprechen Sie uns an
Wer trägt die Kosten?
Alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Festgelegt wird dieser Anspruch im § 45b Abs. 1 SGB XI. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125,00 Euro und wird von Ihrer Pflegekasse getragen.